Schwangerschaft & Geburt

Die Babylotsinnen der Charité — für einen guten Start ins Leben

Wenn ein Baby zur Welt kommt, steht das Leben Kopf. In dieser Zeit stehen Ihnen die Babylotsinnen der Charité gerne hilfreich und unterstützend zur Seite!

Die neue Lebenssituation wirft für Schwangere, junge Mütter und Eltern viele neue Fragen auf. Vieles gilt es zu organisieren. Auf unserer Webseite finden Sie zu den meisten Themen und Fragen bereits eine Antwort. Wenn Sie mit einer Babylotsin der Charité persönlich sprechen wollen, zögern Sie nicht: Hier können Sie mit ihnen Kontakt aufnehmen.

Denn die Babylotsinnen der Charité möchten dazu beitragen, dass sich Mütter und Väter nach der Geburt ihres Kindes gut informiert und versorgt auf das Familienleben freuen können.

Quelle und Link zu den Babylotsen der Charité: https://babylotsen.charite.de/

Das Bezirksamt Mitte bietet eine kostenlose Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaft an: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/zentren/artikel.106172.php

Hier finden Sie einen Überblick zu Beratungsstellen in ganz Berlin zu den Themen Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt und weiteren Beratungsthemen im Zusammenhang mit Familie https://geburt-in-berlin.de/beratungsstellen.html

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens”  hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen. Die Mittel der Stiftung werden z. B. für die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Kleinkindes gewährt. Die Zuschüsse dürfen nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie andere Sozialleistungen angerechnet werden. Alle weiteren Informationen finden Sie auf deren Webseite unter: https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/

Umfassende Informationen zum Elterngeld, Elterngeld-Plus und zur Elternzeit finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-fuer-geburten-bis-31-08-2021-73770

FamilienBuddy

Für werdende Eltern und Familien mit Kindern

Ohne Anträge oder Kosten begleiten wir hilfesuchende Familien:
inhaltlich und zeitlich flexibel | bis zu einem Jahr | in Einzelberatungen (auch in englisch & weiteren Sprachen)
entweder im Panke-Haus, im Kiez oder zu Hause 

  • Klärung der Anliegen
  • Hilfe bei Anträgen
  • Infos zu Kita & Schule
  • Beratung zu Erziehungsfragen
  • Informationen zu kindlicher Entwicklung
  • Vernetzung im Sozialraum
  • weiterführende Vermittlung

FamilienBuddy Kind Logo

Wir unterscheiden:

FamilienBuddy baby: für Familien rund um die Geburt, mit Babys oder Kindern bis zu zwei Jahren
FamilienBuddy kind: für Familien mit Kindern ab 2 Jahren

Infoblatt FamilienBuddy kind384 KB
Infoblatt FamilienBuddy baby380 KB

Hebammen

Jede schwangere Person hat Anspruch auf die Betreuung und Begleitung einer Hebamme. Diese unterstützt und begleitet in der Schwangerschaft und Geburt, während des Wochenbettes und berät auch während der Stillperiode. Die Kosten für die Hebammenhilfe übernimmt die Krankenkasse.

Hier finden Sie Hebammen in Berlin: Berliner Hebammenliste

Familienhebammen

Familienhebammen sind Hebammen mit einer Zusatzqualifikation. Sie begleiten Familien während der Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag des Kindes und stehen ihnen bei allen Fragen zu Gesundheit und altersgerechter Entwicklung zur Seite. Bei Bedarf sind auch die Begleitung bei Ämtergängen und die Vermittlung in andere Familienangebote möglich.

Kontakt zu den Familienhebammen in Mitte durch das Bezirksamt:

  • Heidi Fischer, heidi.fischer@ba-mitte.berlin.de / Tel: 030 9018 33 251 oder
  • Konstanze Böhnke, k.boehnke@ba-mitte.berlin.de / Tel: 030 9018 22 380

Wenn Sie sich in einer besonderen Lebenslage befinden oder sich sehr belastet fühlen, besprechen die Familienhebammen gerne mit Ihnen für Sie passende Unterstützungsangebote.

Familien geraten manchmal durch besondere Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder Unglücksfälle in eine finanzielle Notlage. Dadurch können plötzlich notwendige Anschaffungen, wie beispielsweise ein Kühlschrank, eine Waschmaschine oder ein Kinderbett nicht mehr finanziert werden.

Wer kann sich an die Stiftung wenden?

An die Stiftung können sich Schwangere und Familien wenden, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und in Berlin leben.

Hilfen der Stiftung

Die Stiftung Hilfe für die Familie unterstützt Schwangere und Familien mit Kindern, die sich in einer solchen Notlage befinden, schnell und unbürokratisch durch zweckgebundene finanzielle Zuschüsse.
Das können zum Beispiel finanzielle Leistungen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit, für die Erstausstattung des Kindes, für besondere Heilmittel oder Therapiekosten für behinderte oder pflegebedürftige Kinder oder zur Ausstattung der Wohnung sein. Um Notlagen aufzufangen, gewährt die Stiftung auch zinslose Darlehen. Nur in Ausnahmefällen übernimmt sie eine Bürgschaft.

Die Zuschüsse der Stiftung dürfen nicht auf andere Sozialleistungen wie Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Wohngeld angerechnet werden. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen (Schenkungen), auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Wann kann man eine Stiftungsleistung erhalten?

Voraussetzung ist, dass eine Bedürftigkeit vorliegt, das heißt, dass Einkommen und Vermögen der Schwangeren beziehungsweise der Familie eine bestimmte Höhe nicht überschreitet.

Auch muss eine begründete Notlage bestehen und vorrangige Leistungen, wie beispielsweise Sozialleistungen oder Unterhaltsansprüche, wurden ausgeschöpft, waren nicht ausreichend oder eine rechtzeitige Hilfe von anderer Seite kann nicht erwartet werden. Art und Höhe der Leistung richten sich nach den Bedürfnissen im Einzelfall.

Antrag stellen

Eine Antragstellung direkt bei der Stiftung ist nicht möglich.

Hilfesuchende Schwangere und Familien in Notsituationen können über eine Beratungsstelle einen Antrag stellen. Diese Beratungsstellen, beispielsweise der Bezirksämter, der Familienverbände, der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie Schwangerschafts- und Schuldnerberatungsstellen halten Antragsformulare bereit, helfen beim Ausfüllen des Antrags und leiten diesen an die Stiftung weiter.

Alle Informationen zur Stiftung Hilfe für die Familie und Links zur Antragstellung finden Sie unter: https://www.berlin.de/familie/de/informationen/stiftung-hilfe-fuer-die-familie-stiftung-des-landes-berlin-168?gclid=EAIaIQobChMIsaGy2s3Q-QIVFd5RCh07WgwaEAMYAiAAEgJxFvD_BwE

Umfassende Informationen zu Mutterschaftsleistungen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Überblick: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/mutterschaftsleistungen-im-ueberblick-73754

Sowie auf den Seiten des Familienportals: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz

Wenn Ihr Baby schreit und Sie nicht weiterwissen, wenden Sie sich bitte an die Schreibabyambulanz: https://www.schreibabyambulanz.info/

Umfassende Informationen zur Vaterschaftsanerkennung finden Sie auf den Seiten des Familienportals: https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/schwangerschaft-geburt/vaterschaftanerkennung

Die vertrauliche Geburt

Informationen über das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt.

Keine schwangere Frau muss in Deutschland ihr Kind alleine und heimlich zur Welt bringen. Jede Frau hat das Recht, während und nach der Schwangerschaft bei Schwangerschaftsberatungsstellen anonym und beschützt Hilfe in Anspruch zu nehmen. So sieht es das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt vor, das am 1. Mai 2014 in Kraft trat. Die Broschüre „Die vertrauliche Geburt“ bietet einen Überblick über die wichtigsten Fragen, die sich im Rahmen der vertraulichen Geburt stellen und dient als Orientierungshilfe für alle am Verfahren beteiligten Akteure. Zudem enthält die Broschüre alle gesetzlichen Regelungen, die zur Verbesserung der Hilfen für Schwangere und zur vertraulichen Geburt eingeführt worden sind.

Link: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93540/3271c87a110eca838895c9aba2f9121f/die-vertrauliche-geburt-broschuere-data.pdf

Praktische Hilfe nach der Geburt können Eltern bei Wellcome erhalten. Alle Informationen und Kontakt finden Sie hier: https://www.wellcome-online.de/hilfe-nach-der-geburt/deutschland/berlin/mitte/