Wohnen

Bei Problemen mit der Mietwohnung können Berliner Mieter:innen Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Verschiedene Berliner Mietervereine bzw. -organisationen bieten hierzu Beratung an. Die Leistungsangebote und auch die Kosten dafür sind sehr unterschiedlich.

Im Gegensatz zu Rechtsschutzversicherungen bieten Mietervereine vorsorgliche Tätigkeit wie z.B. die Beratung bei der Vertragsgestaltung oder die Vertretung in bereits bestehenden Konflikten. Die wenigsten Mietrechtsprobleme landen vor Gericht, sondern werden vorprozessual gelöst. „Normale“ Rechtsschutzversicherungen dagegen haben in der Regel eine Selbstbeteiligung und die Kostenübernahme ist auf aktuelle Streitigkeiten begrenzt. Zudem sind für die in Berliner Mietervereinen und -organisationen tätigen Jurist:innen auf das Mietrecht spezialisiert.

Daher ist man mit einer Mitgliedschaft in einem der Berliner Mietervereine gut beraten. Die nachfolgende Auflistung beinhaltet keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Mieterschutzbund Berlin e.V.
    Die persönliche Rechtsberatung unserer Mitglieder durch Rechtsanwälte bildet den Hauptaspekt des Mieterschutzbund Berlin e.V. Auch die Mitarbeit an der Erstellung des Berliner Mietspiegels und die Zusammenarbeit mit verschiedenen politischen Institutionen ergänzen unsere Arbeit als Mieterverein in und um Berlin. Neben der Hauptgeschäftsstelle in der Konstanzer Straße in Berlin-Wilmersdorf sind wir auch in Berlin-Mitte, Berlin-Neukölln und Berlin-Wedding als Mieterverein für Sie vertreten.
  • Berliner Mieterverein e.V.
    Mieterberatung, Schriftverkehr mit Vermieter:innen, Mietrechtsschutz für Gerichtsverfahren, Informationen zum Mietrecht und zur Wohnungspolitik in mehreren Beratungszentren und -stellen in vielen Berliner Bezirken.
  • Mietervereinigung Berlin e.V.
  • Fachlich qualifizierte Rechtsberatung und Vertretung in allen Mietfragen in der Geschäftsstelle in Charlottenburg, Auskünfte nach Wahl telefonisch oder im persönlichen Gespräch.
  • Berliner MieterGemeinschaft e.V.
    Die Berliner MieterGemeinschaft berät und unterstützt Mitglieder in allen mietrechtlichen Fragen. Denn: Solange die Mieter:innen ihre Rechte nicht kennen, können sie ihre Rechte auch nicht durchsetzen. Die Berliner MieterGemeinschaft ist mit vielen Beratungsstellen in allen Bezirken präsent.
  • Die Hestia-Wohnungsvermittlung unterstützt Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, bei der Wohnungssuche. Das Angebot richtet sich an: Frauen, die in Gewaltbeziehungen leben oder gelebt haben und Frauen, die in Schutzeinrichtungen (Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen) leben und misshandelte Frauen, die über Beratungsstellen Kontakt aufnehmen.Bei der Wohnungssuche werden die individuellen Schutzbedürfnisse der Frauen berücksichtigt. Die angebotenen Wohnungen befinden sich in verschiedenen Stadtbezirken Berlins und werden aus dem „Geschützten Marktsegment“ und über den freien Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt. Insolvenz, Verschuldung und andere schwerwiegende Probleme stellen keine Vermittlungshemmnisse dar. Um den Wohnungserhalt zu sichern, wird an weitere Hilfseinrichtungen vermittelt. Alle Daten der Bewerberinnen werden vertraulich behandelt.
  • In Berliner Bezirksämtern werden kostenfreie Mieter:innenberatungen angeboten. Inhaltlich umfasst die Mieter:innenberatung vor allem zivilrechtliche Fragestellungen der Mieter:innen, insbesondere zu Mietverträgen, Mieterhöhungen, Betriebskosten und Kündigungsschutz. Eine Beratung zu öffentlichen Leistungen findet nicht statt.
  • Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt FAIR MIETEN – FAIR WOHNEN
    Die Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt unterstützt Menschen, die auf dem Wohnungsmarkt Diskriminierung erfahren. Menschen, die aufgrund ihrer
    • (zugeschriebenen) Herkunft
    • ihrer Sprache
    • ihrer Religion
    • ihrer Geschlechteridentität
    • ihrer sexuellen Orientierung
    • einer Behinderung
    • ihres Alters
    • ihres sozialen Status
    • ihrer Familienform
    • …. sowie mehrfach diskriminiert werden, werden von der Fachstelle beraten und begleitet. Zu den Unterstützungsangeboten der Fachstelle gehören das Verfassen von Beschwerdebriefen, die Einbeziehung anderer Stellen, die Begleitung zu Gesprächen und auch die Beistandschaft vor Gericht. Die Beratung ist kostenlos und mehrsprachig.
  • Fai mieten_BroschüreDer Fachbeirat Fair Mieten – Fair Wohnen hat eine Broschüre zum Thema „Diskriminierung Alleinerziehender auf dem Wohnungsmarkt“ herausgebracht.

Quelle: https://www.vamv-berlin.de/wohnen-in-berlin/

In Mitte gibt es verschiedene Angebote für Menschen in schwierigen Lebenslagen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Sie finden hier Hilfe und Unterstützung:

Soziale Wohnhilfe des Bezirksamtes Mitte

Das Bezirksamt bietet ein Hilfsangebot für Menschen in Notlagen und bei (drohender) Wohnungslosigkeit an. Das erfahrene Team der sozialen Wohnhilfe des Bezirksamtes berät Sie zu Leistungen, hilft Ihnen aber auch bei der Bewältigung unterschiedlicher sozialer, persönlicher und finanzieller Probleme. Falls notwendig werden passende Hilfsangebote vermittelt.

Kontakt und Information: Soziale Wohnhilfe des Bezirksamtes Mitte

Wohnungsnotfallhilfe für Frauen und Männer, betreutes Wohnen:

Nur für Frauen:

Für Frauen gibt es die Wohnungsnotfallhilfe des AWO Kreisverbands Berlin Mitte: Die Einrichtung „FrauenWohnen“ bietet Hilfe für Frauen in Wohnungsnot (mit und ohne Kind/ern). Dieses Angebot richtet sich an wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen, Haftentlassene oder Frauen, die sich aus gewaltgeprägten Lebensumständen lösen möchten.

Kontakt und Information: Frauenwohnen AWO Berlin Mitte

Für alleinerziehende Mütter und Väter:

Das Projekt „(Nicht) allein mit Kind“, der Einrichtung „alero“  richtet sich an alleinerziehende Mütter und Väter, die Hilfe benötigen und bietet betreutes Wohnen an. Die Einrichtung befindet sich im Prenzlauer Berg.

Kontakt und Information: Alero: (Nicht) allein mit Kind

Wie können Sie einem drohenden Wohnraumverlust entgegenwirken?

Verlieren Sie heute eine Wohnung, ist es schwer wieder eine bezahlbare Wohnung, noch dazu in Ihrer gewohnten Umgebung zu finden. Deshalb sollte an erste Stelle für Sie stehen, Ihren Wohnraum zu erhalten.

Bezahlen Sie, wenn möglich unbedingt Ihre Miete. Haben Sie finanzielle Probleme, sprechen Sie mit dem Vermieter- suchen Sie Kontakt. Sprechen Sie ggf. bei Ihrem Jobcenter vor.

Nehmen Sie Kontakt zum Sozialamt auf, sollte eine Räumung anstehen.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte – Mieterschutzbund, Rechtshilfe etc. Jeder Bezirk bietet kostenlose Mieterberatung an! http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeraemter/bereich-wohnen/artikel.1406331.php

Entstandene Mietrückstände durch Trennung- eine Anerkennung der Mietübernahme sollte möglichst schnell über /mit Ihrem zuständigen Jobcenter geklärt werden. In vielen Fällen werden die höheren Kosten des Wohnraums anerkannt.

Eine frühzeitig Klärung/ Besprechung der Lage mit den entsprechenden Personen ist unbedingt wichtig. Wenden Sie sich an die oben angegebene Adresse der Sozialen Wohnhilfe des Bezirksamtes Mitte.

Jeder Berliner Bezirk bietet kostenlose Mieterberatung an: Kostenlose Mieterberatung in Mitte

Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, steht Ihnen ggf. ein Wohnberechtigungsschein (WBS) zu. Der WBS berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung („Sozialwohnung“). Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, können Sie mit Hilfe einer Abfrage klären. Einen Wohnberechtigungsschein beantragen Sie beim bezirklichen Bürgeramt oder Wohnungsamt. Zuständig ist der Berliner Bezirk, in dem Sie gemeldet sind. Wollen Sie erst nach Berlin ziehen, schicken Sie den WBS-Antrag an ein Berliner Wohnungsamt Ihrer Wahl. Der erteilte WBS gilt dann für ganz Berlin. Die Gültigkeit eines WBS beträgt ein Jahr.

Quelle: https://www.vamv-berlin.de/wohnen-in-berlin/

Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines in Berlin Mitte: Bürgeramt Rathaus Mitte

Wohngeld hilft Haushalten mit geringem Einkommen, die Wohnkosten zu tragen. Falls Sie zur Miete wohnen, können Sie Wohngeld als Miet-Zuschuss bekommen. Falls Sie in einer Eigentums-Wohnung leben, können Sie einen Antrag auf Lasten-Zuschuss stellen. Ob Sie Miet-Zuschuss bekommen können, hängt von verschiedenen Fragen ab, wesentliche sind:

  • Wie hoch ist Ihr Einkommen?
  • Wie hoch ist Ihre Miete?
  • Wie viele andere Personen leben in Ihrem Haushalt und wie hoch ist deren Einkommen?

Ob Sie wohngeldberechtigt sind, können Sie mit Hilfe des Mietgeld-Rechners überprüfen. Als Faustregel gilt: Wer über das SGB II keine Wohnkosten bzw. Kosten der Unterkunft erhält, ist wohngeldberechtigt.

Wohngeld müssen Sie beim zuständigen Wohnungsamt beantragen. Mietzuschuss wird erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde angekommen ist. In der Regel wird Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Wenn Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie auch das Bildungspaket (Bildung und Teilhabe BuT) beantragen.

„Wenn Sie schon vor der Trennung gemeinsam mit Ihrer/m Partner:in Wohngeld bezogen haben, ist es wichtig zu beachten, dass ab dem Zeitpunkt des  Getrenntlebens, auch wenn der/die getrennt lebende Ehepartner:in noch in der gemeinsamen Wohnung bleibt, diese/r nicht mehr als Haushaltsmitglied bei der Wohngeldberechnung zählt und sein/ihr Einkommen nicht mehr angerechnet wird. Es handelt sich dann um einen so genannten Mischhaushalt und die Wohnkosten werden anteilig berechnet. Wenn das Kind sich abwechselnd und regelmäßig in der Wohnung beider Elternteile aufhält und es dort betreut wird, zählt das Kind in beiden Haushalten als Haushaltsmitglied bei der Wohngeldberechnung.  Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihres Einkommens oder der Zahl der Haushaltsmitglieder der Wohngeldstelle mitzuteilen.“ (Quelle: VAMV, Alleinerziehend – Tipps und Informationen, S. 154)

Quelle: https://www.vamv-berlin.de/wohnen-in-berlin/

Beratung und Beantragung von Wohngeld und Lastenzuschuss im Bezirk Mitte: https://service.berlin.de/standort/327066/

Die Wohnungssuche gestaltet sich heute oft sehr schwierig.

Hier einige Tipps:

  • werden Sie vorstellig bei den Wohnungsunternehmen, immer wieder
  • nehmen Sie möglichst alle wichtigen Unterlagen zur Wohnungsbesichtigung mit:
    • Kopie des Personalausweises
    • Aktuelle Schufa-Auskunft, diese sollte nicht älter als 12 Wochen sein
    • Falls vorhanden: Kopien der letzten drei Gehaltsnachweise
    • Falls vorhanden: Nachweis des Wohnberechtigungsscheins (WBS)
    • fügen Sie ein Bild von sich und den Kindern bei
  • wenn Ihnen eine besichtigte Wohnung gefällt, geben Sie dem Vermieter möglichst SOFORT Bescheid
  • fragen Sie regelmäßig bei Vermietern nach
  • fragen Sie auch mal die Hausmeister oder Freund*innen und Bekannte wo ggf. ein Auszug ansteht bzw. eine Wohnung leer ist
  • manchmal bietet sich ein Wohnungstausch an