Kinderbetreuung

Kita oder Kindertagespflege?

Wenn Sie eine Kinderbetreuung suchen, stehen Ihnen diese beiden Möglichkeiten zur Verfügung.

  1. Das Wichtigste: Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Kitaplatz und bleiben Sie am Ball! Manche Kitas sammeln auch Anmeldungen zentral. Fragen Sie am besten bei den Kitas in Ihrer Nähe nach wie es dort geregelt wird.
  2. Kitagutschein: Zur Anmeldung benötigen Sie in jedem Fall einen Kitagutschein. Sie erhalten diesen im Bürgeramt. Wichtig: wie auch bei anderen Dienstleistungen brauchen Sie einen Termin. 
  3. Kindertagespflege: Neben der Kita ist die Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson eine Möglichkeit. Kindertagespflegepersonen oder auch Tagesmütter bzw. Tagesväter betreuen Ihr Kind ganztags oder für einen Teil des Tages. Dabei wird Ihr Kind in einer überschaubaren, familienähnlichen Umgebung von qualifizierten Tagesmüttern oder -vätern liebevoll umsorgt. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson benötigen Sie den Kitagutschein.

Übrigens: Sie können auch selbst Kindertagespflegeperson werden und Ihr eigenes Kind gemeinsam mit anderen Kindern betreuen! Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Quelle: https://alleinerziehend-in-lichtenberg.de/kinderbetreuung/kita-oder-kindertagespflege/

Informationen zur Kindertagesbetreuung – ob Kita oder Kindertagespflege – finden Sie auf der Webseite der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Unter anderem können Sie auf einem Kita Navigator nach freien Kitaplätzen schauen. https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreuung/

Das FamilienServiceBüro in Berlin Mitte bietet Ihnen Unterstützung und Beratung zu den Themen Kita-und Kinderbetreuung, Kitagutschein, Unterhaltsvorschuss und Elterngeld (ausführliche Beratung erfolgt in der Elterngeldstelle) sowie Informationen zur *Hortbetreuung*. https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/jugendamt/artikel.1021645.php

Um einen Kita- oder Hortplatz in Berlin zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen:

Seit Herbst 2021 wird an fünf Familienzentren in Berlin Mitte ein Pilotprojekt durchgeführt:

Alleinerziehende können zusätzliche, flexible, stundenweise und kostenfreie Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Die Kinderbetreuung ist kein Ersatz für einen fehlenden Kitaplatz bietet aber stundenweise Kinderbetreuung als Alltagsentlastung an. Wenn Sie einen Arzttermin haben oder abends zum Sportkurs oder ins Kino möchten – alles ist möglich solange die Kapazitäten in den fünf Familienzentren vorhanden sind. Einfach in den Familienzentren anrufen und einen Termin für ein Erstgespräch ausmachen, alle weiteren Informationen erhalten Sie dann von vor Ort in den Familienzentren.

Folgende Familienzentren bieten die zusätzliche Kinderbetreuung an:

Agricolastraße 28, 10555 Berlin, Tel. 030 76 21 37 50, www.frecherspatz.demailto:faz@frecherspatz.de  

Schulstraße 101, 13347 Berlin, Tel. 030 43 72 28 66, www.familienzentrum-nauener-platz.de /mailto:familienzentrum-mitte@stiftung-spi.de  

Soldiner Str. 76, 13359 Berlin, Tel. 030 221 94 36 0, www.g-casablanca.demailto:info@panke-haus.de 

Müllerstraße 56-58, 13349 Berlin, Tel. 030 450 05 131, www.pgssoziales.de / mailto:stadtteilzentrum@pgs-soziales.de 

KIDZ e.V. Familienzentrum Schwedter Straße

Schwedter Straße 234, 10435 Berlin, Tel. 030 50 95 50 30 www.familienzentrum-schwedterstrasse.de / mailto: kidz@familienzentrum-schwedterstrasse.de

Hier erhalten Sie Informationen zur berlinweiten, ergänzenden und flexiblen Kinderbetreuung (siehe auch Rubrik „Zusätzliche, flexible Kinderbetreuung in Berlin Mitte“ – in dieser Liste nicht enthalten):

Ergänzende Kindertagespflege aus beruflichen Gründen

In Berlin bieten die Kindertagesstätten, Kindertagespflegepersonen und Horte in der Regel Öffnungszeiten an, die zwischen 6:00 und 18:00 Uhr liegen. Für einige Eltern und Alleinerziehende reichen diese Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung nicht aus, da ihre Arbeitszeit die Öffnungszeiten der regulären Betreuung regelmäßig um mehr als eine Stunde überschreitet. Mütter und Väter haben in diesem Fall die Möglichkeit, neben dem regulären Betreuungsgutschein noch einen weiteren Gutschein für die Kinderbetreuung ihres Kindes/ihrer Kinder zu beantragen. Das Kind muss im Alter zwischen 1 Jahr und 12 Jahren sein. Der Betreuungsgutschein, der von Eltern beim Jugendamt beantragt werden kann, heißt „Gutschein für ergänzende Kindertagespflege“. Für die Kinderbetreuung der Kinder ist dann eine geschulte Betreuungsperson zuständig.

Voraussetzung für die ergänzende Kindertagespflege:

  • Kita oder Hortplatz ist vorhanden
  • Möglichkeit einer familiären Unterstützung ist nicht gegeben (hat Vorrang und wird geprüft)
  • Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag der / des Sorgeberechtigten

Informationen und Antragsstellung zur ergänzenden Kindertagespflege, Bezirksamt Berlin Mitte: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/jugendamt/kindertagesbetreuung/artikel.245499.php

Mobiler Kinderbetreuungsservice für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten (MoKiS) Berlin

Unterstützung bei der Beantragung von ergänzender Kindertagespflege bekommen Eltern auch bei MoKiS, einem von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geförderten Projekt. Eltern können sich an MoKiS wenden und ein Betreuungsgesuch aufgeben. MoKiS kooperiert eng mit den bezirklichen Jugendämtern, qualifiziert Kinderbetreuungspersonen und berät Berliner Eltern. So hilft MoKiS Familien, passende Lösungen für ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. Dabei vermitteln sie an geeignete Betreuungspersonen, die sich für die Arbeit mit Kindern begeistern. Die Betreuungspersonen werden von den Jugendämtern überprüft und können auch ohne pädagogische Ausbildung tätig werden. In einer Basisqualifizierung werden sie optimal auf ihre Tätigkeit vorbereitet.

Das Beratungsangebot von MoKiS ist für alle Eltern, Betreuungspersonen, Arbeitgeber:innen und Unternehmen kostenfrei.

Wenn Sie als Alleinerziehende/r krank werden oder aus anderen Gründen als Hauptbetreuungsperson ausfallen, stehen Sie vor der Frage, wer sich um Ihre Kinder oder Ihren Haushalt kümmern kann. In solchen Fällen kann es Unterstützung für eine Haushaltshilfe von der Krankenkassse (Unfallkasse) oder von der Ambulanten Familienpflege des bezirklichen Jugendamtes geben. Mehr Informationen erhalten Sie unter:

Informationen zur Ambulanten Familienpflege in Berlin: https://kinderversorgungsnetz-berlin.de/familienpflege-0

Informationen zum Thema „Wenn Eltern krank werden: Weiterführung des Haushalts durch eine Haushaltshilfe“: https://www.berlin.de/familie/de/informationen/wenn-eltern-krank-werden-weiterfuehrung-des-haushalts-durch-eine-haushaltshilfe-44